
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sowie von Heizkessel und -anlagen wird auf Antrag der betreffenden Hersteller, Handelsfirmen, Landwirten und sonstigen Interessenten durchgeführt. Die Prüfung ist kostenpflichtig (siehe Prüfungstarife).
Die Anmeldung der Prüfung erfolgt in Form eines Prüfungsauftrages.
Die Formulare können auch per E-Mail oder über die Fax-Nummer +43 (0)7416 52175-45 angefordert werden.
Prüfungsordnung
Hier können Sie die Prüfungsordnung ansehen.
Tarife
Die geltenden Tarife wurden auf Grund des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 515/1994, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen angeordnet.
Auskünfte zum allgemeinen Teil des Tarifes für die Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten (siehe dazu Tarif 2010 Allgemein) gibt Herr Ing. Wilfried Eilmsteiner unter der Telefon-Nr.: +43 (0)7416 52175-23. Zusätzlich zu den in den Tariftabellen angeführten Beträgen werden Kosten für die sicherheitstechnische Überprüfung durch die AUVA-STP (Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt) verrechnet, die in unserem Auftrag diese Überprüfungen durchführt (siehe Tarif 2010 AUVA-STP).
Die Tarifunterlagen und zusätzliche Tarifinformationen können auch über die Direktion per E-Mail oder bei Herrn Ing. Wilfried Eilmsteiner per E-Mail oder über die Fax-Nummer +43 (0)7416 52175-45 angefordert werden.