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Netzeinspeisung von Ökostrom
Die Förderung von Ökostromanlagen und Einspeisetarife ab 1.1.2006 Die neue gesetzliche Grundlage für die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Erneuerbarer Energie bildet die Ökostromgesetz-Novelle 2006 (BGBl. I 105/2006 vom 27.6.2006) sowie die Ökostromverordnung 2006 ( BGBl. II 401/2006 vom 24.10.2006), in der die neuen Einspeisetarife festgelegt sind. Mit 1. Oktober 2006 wurde die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) eingerichtet, die die Gesetzeskonformität der Anträge überprüft und auch für die Auszahlung der Vergütungen zuständig ist. Es muss beachtet werden, dass die Fördertöpfe für die einzelnen Ökostromarten begrenzt sind, um eine zukünftige Finanzierbarkeit zu gewähleisten.Die neuen Tarife gelten für alle Anlagen mit einem Vertragsabschluss in den Jahren 2006 und 2007 (reduzierter Tarif). Weiters sind die Tarife für Anlagen anzuwenden, deren Genehmigung nach dem 31.12.2004 erteilt wurde. Die Einspeisetarife werden für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Im 11. Jahr besteht ein Anspruch auf 75 % und im 12. Jahr auf 50 % des Preises. Die Einspeisetarife im Überblick:Tabelle "Einspeisetarife für Ökostromanlagen" (Auszug) | Einspeisetarif NEU | Einspeisetarif ALT | Zeitraum (Jahre) | 10 + 2 | 10 + 2 | 13 | Vertragsabschluss | 2006 | 2007 | bis 2004 | | Cent / kWh | Cent / kWh | Cent / kWh | Windenergie | 7,65 | 7,55 | 7,80 | Feste Biomasse | bis 2 MW 2 bis 5 MW 5 bis 10 MW über 10 MW | 15,70 15,00 13,40 11,30 | 15,65 14,95 13,30 11,10 | 16,00 15,00 13,00 10,20 | Flüssige Biomasse | Pflanzenöle, kaltgepresste biogenne Öle, RME bis 300 kW Pflanzenöle, kaltgepresste biogene Öle, RME über 300 kW
andere flüssige biogene Brennstoffe | 13,00
10,00
6,50
| 12,50
9,50
6,00
| 13,00 (bis 200 kW) 10,00 (über 200 kW)
| Biogas | bis 100 kW 100 bis 250 kW 250 bis 500 kW 500 bis 1000 kW über 1000 kW | 17,00 15,20 14,10 12,60 11,50 | 16,95 15,15 14,00 12,40 11,30 | 16,50 14,50 14,50 12,50 10,30 | Biogas / Kofermentation | minus 30 % | . | minus 25 % | Klärgas | 6,00 | 5,95 | 3,00 (bis 1 MW) 6,00 (über 1 MW) | Deponiegas | 4,10 | 4,05 | 3,00 (bis 1 MW) 6,00 (über 1 MW) | Photovoltaik | bis 5 kWp
5 kWp bis 10 kWp
über 10 kWp | 49,00
42,00
32,00 | 46,00
40,00
30,00 | 60,00 (bis 20 kWp) 47,00 (über 20 kWp) |
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Energie-Control GmbH (e-Control) zu finden. Die bisherigen EinspeisetarifeDie Einspeisetarife für Anlagen, die zwischen 1.1.2003 und 31.12.2004 genehmigt wurden und die bis zum 30.6.2006 (für feste, flüssige, gasförmige Biomasse) bzw. bis zum 31.12.2007 (für Kleinwasserkraft) in Betrieb gehen, sind in der Ökostromverordnung 2002 (BGBl. I 508/2002) festgelegt. Die Tarife betragen für elektrische Energie aus flüssiger Biomasse bis zu einer Engpassleistung von 200 kW 13 Cent/kWh und für Anlagen mit einer Engpassleistung über 200 kW 10 Cent/kWh. Die Vergütung wurde bisher für einen Zeitraum von 13 Jahren gewährt. Rechtliche GrundlagenDie Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Amtsblatt L027 vom 30.1.1997) bildetet das europäische Fundament für eine grundlegende Neuordnung des Elektrizitätsbereiches. Diese Richtlinie verpflichtet Österreich, seinen Elektrizitätsmarkt stufenweise dem Wettbewerb zu öffnen. Die Umsetzung dieser Richtlinie ins innerstaatliche Recht erfolgte das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG, BGBl I 143/1998) und deren Novellen (Energieliberalisierungsgesetz, BGBl. I 121/2000).Im ElWOG sind lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben, die genauen Ausführungsbestimmungen finden sich aber in den Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.Am 1.1. 2003 trat das Ökostromgesetz 2002 (BGBl. I 149/2002) in Kraft. Damit wurden wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie 2001/77/EG zur „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern“ vom Oktober 2001 umgesetzt. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist eine Anhebung der Stromerzeugungsanteile aus erneuerbaren Energieträgern. Mit dem Ökostromgesetz 2006 und der Ökostromverordnung 2006 wurden die Rahmenbedingungen und die Einspeisetarife für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie neu festgelegt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Dipl.-Ing. Heinrich Prankl per E-Mail oder über die Fax-Nummer +43 (7416) 52175-45.
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