
Vergabe von Prüfzeichen
Bei der Tagung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der Landtechnikreferenten der Länder bzw. der Landwirtschaftskammern am 3. April 1997 wurde vereinbart, dass auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, die vor dem 1.1.1995 geprüft wurden, die Ausgabe von Prüfzeichen eingestellt wird.
Maschinen und Geräte, für die in der Sonderrichtlinie für die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft aus Bundesmitteln eine Gebrauchswertprüfung als Förderungsvoraussetzung verlangt wird (Bergbauernspezialmaschinen, landwirtschaftliche Krane), werden wie bisher an der Bundesanstalt für Landtechnik geprüft. Wobei auch gleichwertige Prüfungen von ausländischen Institutionen anerkannt werden.
Freiwillige Gebrauchswertprüfungen bei den übrigen Maschinen und Geräten werden wegen der angespannten Budgetsituation und des Wunsches der Wirtschaft nur noch fallweise und im Rahmen von Kooperationen mit anderen europäischen Prüfstellen (DLG, CONAMA, FAT) durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse einem größeren Kundenkreis zugänglich werden, was einem lange gehegten Wunsch vieler Hersteller entspricht.
Für positiv abgeschlossene Gebrauchswertprüfungen nach dem 1.1.1995 wird auch zukünftig unser Prüfzeichen vergeben.
Weitere Informationen können über den Leiter der Abteilung Maschinenprüfung HR Dipl.-Ing. Herbert Lampel per E-mail oder über die Fax-Nummer +43 (7416) 52175-45 angefordert werden.